Rente ist kein Buch mit sieben Siegeln – wenn man den richtigen Berater hat.
Unser Rentenrecht – das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) – ist überaus komplex. Es kennt Ausnahmen, Sonderregelungen und Fristen, die selbst erfahrene Sachbearbeiter übersehen. Für viele Menschen bedeutet das: bares Geld das verloren geht – oft ohne es zu wissen.
Genau deshalb bin ich Rentenberater geworden. Ich übersetze komplexes Rentenrecht in verständliche Sprache – und prüfe jeden Fall so gründlich, dass nichts verloren geht.
Was das in der Praxis bedeutet:
Eine Mandantin hatte Ansprüche nach dem AAÜG – einem Sondergesetz für DDR-Zusatzversorgungen. Die Deutsche Rentenversicherung hatte diese nicht berücksichtigt. Nach meiner Prüfung und erfolgreichem Verfahren: über 250 Euro mehr Rente – jeden Monat.
In einem anderen Fall wurden Studienzeiten im Rentenbescheid falsch bewertet. Das Ergebnis nach Korrektur: über 83 Euro mehr Rente monatlich – und vier Jahre rückwirkend nachgezahlt.
Manchmal liegt der entscheidende Hinweis im Gespräch selbst. Eine Tochter kam wegen ihrer eigenen Rentenangelegenheiten zu mir – und erwähnte beiläufig, dass ihre Mutter den pflegebedürftigen Vater zu Hause pflegt. Was viele nicht wissen: Pflegepersonen können unter bestimmten Voraussetzungen rentenversicherungspflichtig sein – auf Kosten der Pflegekasse. Nach einer kleinen Anpassung der Altersrente der Mutter zahlt die Pflegekasse nun monatlich Rentenbeiträge für sie – obwohl sie bereits Rentnerin ist. Das Ergebnis: eine schrittweise steigende Rente, Jahr für Jahr.
Meine Beratung ist teurer als nichts zu tun. Aber günstiger als jahrelang zu wenig Rente zu bekommen.
Bei mir arbeitet ausschließlich der Rentenberater selbst. Kein Sachbearbeiter, keine Hilfskraft. Ihre Unterlagen landen auf meinem Schreibtisch – und nur auf meinem.
Zugelassen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Registriert beim Bundesamt für Justiz. Über 30 Jahre Erfahrung im Sozialversicherungsrecht.
