Rentenbeginnrechner
Ermitteln Sie Ihr frühestmögliches und reguläres Renteneintrittsalter – für alle relevanten Rentenarten, mit Vergleich und Schwerbehinderungsabfrage.
| Rentenart | Wartezeit | Frühestmöglich | Regulär (ohne Abschlag) | Max. Abschlag | Hinweis |
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Der Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt voraus, dass der Grad der Behinderung von mindestens 50 zum Zeitpunkt des Rentenbeginns anerkannt und nicht abgelaufen ist. Bei befristetem Schwerbehindertenausweis ist eine rechtzeitige Verlängerung zu beantragen. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann gegenüber der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte erhebliche Vorteile bieten — insbesondere hinsichtlich des frühestmöglichen Rentenbeginns und der Höhe des maximalen Abschlags. Die genaue Prüfung Ihrer individuellen Situation empfiehlt sich durch einen zugelassenen Rentenberater.
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Ihre Angaben werden automatisch übernommen – Sie müssen Geburtsdaten nicht erneut eingeben.
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Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und stellt keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Die Berechnung unterstellt, dass die jeweilige Wartezeit erfüllt ist. Individuelle Faktoren wie Vertrauensschutzregelungen, Auslandszeiten, Versorgungsausgleich oder DDR-Zusatzversorgungen werden nicht berücksichtigt. Rechtsgrundlagen: §§ 235–236b SGB VI, § 77 SGB VI.
© Rentenberater H.W. Böhmer, Dresden · www.rentenberater-dresden.de · Keine verbindliche Rechtsauskunft
