Rentenbeginnrechner

Rentenbeginnrechner – Rentenberater Böhmer Dresden
Rentenberater Böhmer Dresden · Rechnermodul 1 von 4

Rentenbeginnrechner

Ermitteln Sie Ihr frühestmögliches und reguläres Renteneintrittsalter – für alle relevanten Rentenarten, mit Vergleich und Schwerbehinderungsabfrage.

Die Berechnung unterstellt, dass die jeweilige Wartezeit erfüllt ist. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, prüfe ich als Ihr Rentenberater anhand Ihrer Rentenauskunft oder Ihres Versicherungsverlaufs.
Ihre Angaben
Ihr vollständiges Geburtsjahr (4-stellig)
Für die monattgenaue Berechnung
Angaben zur Schwerbehinderung (§ 236a SGB VI)
Maßgeblich ist der GdB zum Zeitpunkt des Rentenbeginns
Bei Ablauf vor Rentenbeginn ist eine Verlängerung zu beantragen
Ihr Ergebnis – Rentenbeginn auf einen Blick
Vergleich aller in Frage kommenden Rentenarten
RentenartWartezeitFrühestmöglichRegulär (ohne Abschlag)Max. AbschlagHinweis
Rechtsgrundlagen: § 235 SGB VI (Regelaltersrente) · § 236 SGB VI (langjährig Versicherte, 35 J. WZ, Übergangsjahrgänge) · § 236b SGB VI (besonders langjährig Versicherte, 45 J. WZ) · § 236a SGB VI (schwerbehinderte Menschen, 35 J. WZ) · § 36–38 SGB VI (ab Jahrgang 1964) · RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007 · § 77 SGB VI (Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme)

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Ihre Angaben werden automatisch übernommen – Sie müssen Geburtsdaten nicht erneut eingeben.

Geburt: – Rentenart: – Regulärer Beginn: – Schwerbehinderung: –

Ihr Rentenbeginn ist ermittelt – jetzt die optimale Strategie entwickeln.

Welche Rentenart ist für Sie die günstigste? Lohnt sich eine Ausgleichszahlung? Als registrierter Rentenberater erarbeite ich mit Ihnen die auf Ihre Lebenssituation zugeschnittene Lösung – honorarbasiert und produktneutral.

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Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt die Datenschutzerklärung der Kanzlei Böhmer. Honorarbasierte Beratung nach RVG – keine Provision, keine Produktvermittlung.

Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und stellt keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Die Berechnung unterstellt, dass die jeweilige Wartezeit erfüllt ist. Individuelle Faktoren wie Vertrauensschutzregelungen, Auslandszeiten, Versorgungsausgleich oder DDR-Zusatzversorgungen werden nicht berücksichtigt. Rechtsgrundlagen: §§ 235–236b SGB VI, § 77 SGB VI.

© Rentenberater H.W. Böhmer, Dresden · www.rentenberater-dresden.de · Keine verbindliche Rechtsauskunft

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