Als Rentenberater bin ich kein Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens.

Als Rentenberater bin ich aufgrund meiner besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts zugelassen.

Als Rentenberater bin ich in diesem Bereich wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden.

Durch die Registrierung als unabhängiger Rentenberater beim Bundesamt für Justiz (BfJ) darf ich die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater führen.

Als unabhängiger Rentenberater habe ich mich insbesondere auf die Beratung und Vertretung in den Bereichen

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • gesetzliche Krankenversicherung
  • gesetzliche Pflegeversicherung
  • Versorgungsausgleich bei Ehescheidung

spezialisiert.

In diesen Rechtsgebieten berate ich Sie als Rentenberater qualifiziert und unabhängig und vertrete Sie im Verwaltungsverfahren.

Hier können Sie mit mir Kontakt aufnehmen.

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