Als unabhängiger Rentenberater vertrete ich ausschließlich die Interessen meiner Mandantschaft – und nur diese. Ich arbeite weder für die Deutsche Rentenversicherung noch für Krankenkassen, erhalte keine Provisionen und bin in meiner Beratung vollkommen weisungsfrei. Genau diese Unabhängigkeit macht eine professionelle, kostenpflichtige Rechtsberatung notwendig und wertvoll.

Während behördliche Beratungsgespräche oft stark begrenzt sind und ausschließlich die Sicht der Verwaltung abbilden, biete ich eine persönliche, sorgfältige und individuell zugeschnittene Prüfung Ihrer gesamten Rentensituation. Jede Beratung basiert auf fachlicher Tiefe, jahrzehntelanger Erfahrung und der Verantwortung, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen – unabhängig von institutionellen Interessen.

Die Vergütung eines Rentenberaters ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) klar geregelt. Damit haben Sie volle Kostentransparenz und können sicher sein, dass meine Honorare nachvollziehbar und fair gestaltet sind. Gleichzeitig erkennt die Finanzverwaltung Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Werbungskosten an.

Bevor ich für Sie tätig werde, erhalten Sie selbstverständlich eine transparente Information über die voraussichtlich entstehenden Kosten. So wissen Sie von Anfang an genau, womit Sie rechnen können – ohne versteckte Gebühren und ohne Überraschungen.

Eine professionelle Rentenberatung ist eine Investition in Ihre Zukunft und in Ihre finanzielle Sicherheit. Ziel ist, Risiken zu vermeiden, Fehlentscheidungen vorzubeugen und sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche erhalten. Für viele Mandanten zahlt sich eine präzise, unabhängige Prüfung mehrfach aus – etwa durch höhere Rentenansprüche, korrekte Versicherungszeiten oder rechtssichere Entscheidungen im Übergang in den Ruhestand.

Wenn Vertrauen, Transparenz und fachkundige Unterstützung für Sie wichtig sind, begleite ich Sie gern – strukturiert, verständlich und mit vollem Einsatz für Ihre Interessen.

Nachstehend exemplarisch eine kurze Übersicht der Honorarkosten (je Beratungsfall) für die Rentenberatung (Stand Oktober 2025) einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von zur Zeit 19 Prozent:

  • Allgemeine Rentenberatung z.B. zu den Altersrenten € 249,00
  • Rentenberatung zu den Altersrenten einschließlich Prognoseberechnung € 349,00
  • Beantragung einer Altersrente (ohne Kontenklärung, ohne Antrag auf Beitragszuschuss) bei der Deutschen Rentenversicherung € 279,00
  • Beantragung einer Altersrente (ohne Kontenklärung) bei der Deutschen Rentenversicherung einschließlich Antrag auf Beitragszuschuss € 349,00
  • Vollständige Prüfung der im Rentenbescheid bzw. Versicherungsverlauf enthaltenen Versicherungszeiten (ohne Versorgungsausgleich, ohne ausländische Beschäftigungs- oder ausländische Versicherungszeiten) € 499,00

Über die Honorarkosten erfolgt in jedem Einzelfall vor dem Tätigwerden eine Honorarvereinbarung. Damit sind Sie und auch ich auf der sicheren Seite.

Transparenz ist die Basis für Vertrauen.

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