Als Rentenberater vertrete ich ausschließlich die Interessen meiner Mandantschaft.

Ich erhalte keine Provisionen.

Die Vergütung für einen Rentenberater ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.

Die Finanzverwaltung erkennt Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Werbungskosten an.

Bevor ich für meine Mandanten tätig werde, informiere ich über die zu erwartenden Kosten meiner Rechtsdienstleistung als unabhängiger Rentenberater.

Denn Vertrauen und Transparenz sind mir wichtig!

Nachstehend exemplarisch eine kurze Übersicht der Honorarkosten (je Beratungsfall) für die Rentenberatung (Stand Mai 2025) einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von zur Zeit 19 Prozent:

  • Allgemeine Rentenberatung z.B. zu den Altersrenten € 249,00
  • Rentenberatung zu den Altersrenten einschließlich Prognoseberechnung € 329,00
  • Beantragung einer Altersrente (ohne Kontenklärung, ohne Antrag auf Beitragszuschuss) bei der Deutschen Rentenversicherung € 289,00
  • Vollständige Prüfung der im Rentenbescheid bzw. Versicherungsverlauf enthaltenen Versicherungszeiten (ohne Versorgungsausgleich, ohne ausländische Beschäftigungs- oder ausländische Versicherungszeiten) € 479,00

Über die Honorarkosten erfolgt in jedem Einzelfall vor dem Tätigwerden eine Honorarvereinbarung. Damit sind Sie und auch ich auf der sicheren Seite.

Transparenz ist die Basis für Vertrauen.

 

 

 

Nach oben scrollen